Impressum

WN Kul.Tour.Marketing GmbH
Abteilung Tourismus

Hauptplatz 1 - 3
2700 Wiener Neustadt

Tel.:  +43 (0)2622/373-904
Fax:  +43 (0)2622 / 373 - 909

Anteilseigner: Stadt Wiener Neustadt, Verein "Neu in der Stadt, die Unternehmer", Arena Nova BetriebsgmbH

Firmenbuchnummer: FN 401156 k

Firmenbuchgericht: Wiener Neustadt

UID-Nummer: ATU68171248

Behörder gem. ECG: BH Wiener Neustadt

Kammer: WK Niederösterreich, FG Freizeit- und Sportbetriebe Organisation und Vermittlung von Veranstaltungen, Kongressen; FG Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Kartenbüros; FG Persönliche Dienstleister, Sonstige Beauftragte, Berater, Bereitsteller, Informanten

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WN Kul.Tour.Marketing GmbH
Abteilung Tourismus
Bahngasse 27, 2700 Wiener Neustadt
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 Fax. +43 (0)2622 / 373 - 909
Mail: tourismus(at)wiener-neustadt.at

Rechtliche Hinweise

EU-Streitschlichtung

Angaben zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: Link zur Plattform der Europäischen Kommission. 

Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

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Verwendetes Bildmaterial

Nachweis gerne auf Anfrage.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) des Convention Bureaus Wiener Neustadt als Teil der WN Kul.Tour.Marketing GmbH

**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Convention Bureau Wiener Neustadt als Teil der WN Kul.Tour.Marketing GmbH**

**1. Geltungsbereich**

1.1. Diese AGB gelten für die Vermittlung von Reiseverträgen über einzelne Reiseleistungen (z.B. Bustransfer, Hotel) sowie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen durch die WN Kul.Tour.Marketing GmbH (im Folgenden "Reisevermittler") zwischen Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern und dem Reisenden. Die Vermittlung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG) und der Pauschalreiseverordnung (PRV).

1.2. Die AGB gelten als vereinbart, wenn sie dem Reisenden vor Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages übermittelt wurden oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie bilden die Grundlage des zwischen dem Reisevermittler und dem Reisenden abgeschlossenen Vertrags.

1.3. Für den Geschäftsbesorgungsvertrag gelten diese AGB. Für die Verträge zwischen dem Reisenden und den vermittelten Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern gelten deren eigene AGB, sofern diese dem Reisenden vor Vertragsschluss übermittelt wurden oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte.

**2. Aufgaben des Reisevermittlers**

2.1. Basierend auf den Angaben des Reisenden erstellt der Reisevermittler unverbindliche Reisevorschläge. Diese Vorschläge sind keine Angebote im Sinne des § 4 PRG.

2.2. Bei Interesse des Reisenden an einem Reisevorschlag erstellt der Reisevermittler ein verbindliches Reiseangebot im Namen des Reiseveranstalters gemäß § 4 PRG. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Reisende das Angebot annimmt.

2.3. Der Reisevermittler berät den Reisenden auf Grundlage der vom Reisenden mitgeteilten Angaben und stellt die Reiseleistungen unter Berücksichtigung der landesüblichen Gegebenheiten dar.

2.4. Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages informiert der Reisevermittler den Reisenden gemäß § 4 PRG über alle relevanten Aspekte, einschließlich des Vorliegens einer Pauschalreise und deren Eignung für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

2.5. Bei verbundenen Reiseleistungen informiert der Reisevermittler den Reisenden gemäß § 15 PRG über die Haftung der einzelnen Leistungserbringer und den Insolvenzschutz.

2.6. Besondere Wünsche des Reisenden (z.B. Stadtparkblick) sind unverbindlich, sofern sie nicht vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger bestätigt wurden.

**3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Reisenden**

3.1. Der Reisende muss dem Reisevermittler alle relevanten Informationen (z.B. Geburtsdatum, Allergien) rechtzeitig und vollständig mitteilen.

3.2. Bei besonderen Bedürfnissen (z.B. eingeschränkte Mobilität) wird dem Reisenden empfohlen, vor der Buchung einen Arzt zu konsultieren.

3.3. Änderungen in der Mobilität oder anderen Einschränkungen des Reisenden nach Vertragsabschluss müssen dem Reisevermittler unverzüglich mitgeteilt werden.

3.4. Der Reisende, der für sich oder Dritte eine Buchung vornimmt, übernimmt die Verpflichtungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag.

3.5. Der Reisende muss die vom Reisevermittler übermittelten Vertragsdokumente auf Richtigkeit überprüfen und eventuelle Fehler unverzüglich melden.

3.6. Reisende mit besonderen Bedürfnissen müssen den Reisevermittler mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn darüber informieren.

3.7. Vertragswidrigkeiten müssen dem Reiseveranstalter oder dem Vertreter des Reisevermittlers unverzüglich gemeldet werden.

3.8. Der Reisende ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu bezahlen.

3.9. Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen müssen dem Reisevermittler oder Reiseveranstalter mitgeteilt werden.

**4. Versicherung**

4.1. Es wird empfohlen, keine wertvollen Gegenstände auf Reisen mitzunehmen.

4.2. Der Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung wird empfohlen.

**5. Pauschalreisevertrag**

5.1. Der Reisende erhält bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages eine Ausfertigung oder Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger.

5.2. Die notwendigen Reiseunterlagen werden dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn zugestellt.

**6. Preisänderungen vor Reisebeginn**

6.1. Der Reisevermittler informiert den Reisenden über Preisänderungen gemäß § 8 PRG spätestens 20 Tage vor Reisebeginn.

**7. Änderungen der Leistung vor Reisebeginn**

7.1. Unerhebliche Änderungen des Pauschalreisevertrages werden dem Reisenden klar und verständlich mitgeteilt.

7.2. Erhebliche Änderungen müssen dem Reisenden klar und verständlich mitgeteilt werden, und der Reisende hat die Möglichkeit, den Änderungen zuzustimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

**8. Haftung**

8.1. Der Reisevermittler haftet für Buchungsfehler, sofern diese nicht auf falsche Angaben des Reisenden oder unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.

8.2. Der Reisevermittler haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, die durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände entstehen.

8.3. Der Reisevermittler haftet nicht für die Erbringung der vermittelten Leistungen.

8.4. Der Reisevermittler haftet für die Einhaltung der Pflichten des Reiseveranstalters, wenn dieser seinen Sitz außerhalb des EWR hat.

**9. Entgelt des Reisevermittlers**

Der Reisevermittler hat Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für seine Tätigkeit.

9.1. Beratungsentgelt: Für die Erstellung eines Reiseangebots ohne nachfolgende Buchung wird ein Entgelt von 50 € eingehoben.

9.2. Buchungsentgelt:  Abhängig von der Gesamtreisesumme, mindestens jedoch 5%.

Diese AGB regeln die Bedingungen der Geschäftsbeziehung zwischen der WN Kul.Tour.Marketing GmbH und dem Reisenden und sollen zu einem reibungslosen Ablauf der Reisevermittlung beitragen.

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